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Sicherheit

  • Ist die Verwendung von Süßstoffen unbedenklich?
  • Alle zugelassenen Süßstoffe sind sicher für den Verbraucher. Sicherheit steht an erster Stelle der Süßstoff-Hersteller, Lebensmittelproduzenten, den Genehmigungsbehörden und den Verbrauchern. Ein neu entdeckter Süßstoff durchläuft mehrere Jahre kostspielige Forschung und Entwicklung, um seine Sicherheit zu gewährleisten.
  • Wie erfolgt die Zulassung?
  • Bevor ein Süßstoff auf den Markt kommt, muss er zunächst von verschiedenen gesetzgebenden Behörden zugelassen werden.

    Die Zulassungsbehörde orientiert sich an den Empfehlungen, die wissenschaftliche Gremien aussprechen. Das sind beispielsweise die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA – European Food Safety Authority) - ehemalig der wissenschaftliche Ausschuß für Lebensmittel der EU-Kommission (SCF- Scientific Commitee for Food) - die Lebens- und Arzneimittelbehörde in den USA (FDA – Food and Drug Administration), oder Der Gemeinsame Experten-Ausschuß für Lebensmittelzusatzstoffe der Welternährungs- und Weltgesundheitsorganisation (FAO/WHO) (JECFA – Joint Expert Commitee for Food Additives).“

    In all diesen Gremien arbeiten unabhängige Experten mit, die vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen und deren Ergebnisse eingehend überprüfen, um die Sicherheit der Süßstoffe zu bestätigen.

    Bis ein Süßstoff zugelassen wird, vergeht einige Zeit. Üblicherweise braucht es mindestens sieben, meist aber fünfzehn Jahre, bis die notwendigen Sicherheitsstudien im erforderlichen Umfang durchgeführt worden sind. Anschließend sind nochmals zwischen vier und sieben Jahre für den eigentlichen Zulassungsprozess einzuplanen.
  • Was ist der ADI-Wert?
  • Der ADI (Acceptable Daily Intake) ist die Menge eines Lebensmittel-Zusatzstoffes, die man - bezogen auf ein Kilogramm Körpergewicht - lebenslang täglich ohne Bedenken und ohne ein Gesundheitsrisiko aufnehmen kann. Es handelt sich hierbei nicht um eine Tageshöchstmenge oder einen Grenzwert, den man niemals überschreiten darf. Vielmehr beschreibt der ADI die durchschnittliche Aufnahmemenge pro Tag und ist eine Art Sicherheitsgarantie für ein Leben lang.

    Das ADI-Konzept wurde von dem Gemeinsamen FAO/WHO Experten-Ausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (Joint FAO/WHO Expert Commitee on Food Additives, JECFA) entwickelt, der den ADI folgendermaßen definiert hat:„ die berechnete Menge eines Lebensmittelzusatzstoffs, bezogen auf das Körpergewicht, die täglich lebenslang ohne erkennbare Gesundheitsstörungen aufgenommen werden kann“. Diese Definition wurde später vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel der EG-Kommission (Scientific Commitee on Food, SCF) übernommen.

    Eine gelegentliche Überschreitung des ADI-Wertes ist unbedenklich, sofern man nicht ständig und regelmäßig sehr viel mehr von einem Zusatzstoff aufnimmt als der ADI-Wert angibt. Personen, die ständig den ADI-Wert überschreiten, haben eine geringere, aber dennoch adäquate Sicherheitsspanne/-spielraum. So ist z.B. für eine Person, die konstant den ADI um das doppelte überschreitet, noch immer ein Sicherheitsfaktor von 50 anstatt 100 gegeben. Daher ist der ADI ein geeigneter Maßstab zur Bewertung des Gefährdungspotentials und für die Behörden geeignet, um ein zulässiges Level für Zusatzstoffe festzulegen.
  • Welche Süßstoffmengen sind sicher?
  • Alle Süßstoffe, die in Lebensmitteln eingesetzt werden, sind sicher. Bei der Zulassung eines Süßstoffes durch die Behörde wird die geschätzte Gesamtaufnahme ebenso wie der sog. „Acceptable Daily Intake“ (ADI-Wert, ), der einen 100 fachen Sicherheitsfaktor beinhaltet, berücksichtigt. Das bedeutet, dass auch Personen, die gelegentlich den ADI- Wert für Süßstoffe überschreiten nicht gefährdet sind, da der ADI auf einen lebenslangen Verzehr ausgerichtet ist und nicht nach der Konsummenge eines einzelnen Tages beurteilt werden kann.

    Um sicherzugehen, dass die Süßstoffaufnahme nicht den ADI-Wert überschreitet, werden von der Regierung und der Industrie Studien zum Konsumverhalten durchgeführt. Süßstoffe zählen zu den Stoffen, zu denen die meisten Studien weltweit durchgeführt wurden.
  • Wie ist die Verwendung Süßstoffe gesetzlich geregelt?
  • Die gesetzliche Zulassung der Süßstoffe ist von Land zu Land verschieden, doch das Ziel „Sicherheit“ ist in allen Ländern das Gleiche. Um dieses Ziel zu erreichen nutzen die Regierungen die Sicherheitsbewertungen ihrer eigenen wissenschaftlichen Gremien oder das Gemeinsame Experten-Komitee für Lebensmittelzusatzstoffe der Vereinten Nationen (Joint FAO/WHO Commitee on Food Additives, JECFA). So stützt sich z.B. die EU auf das Gutachten der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden (EFSA – European Food Safety Authority) - ehemalig der wissenschaftliche Ausschuß für Lebensmittel der EU-Kommission (SCF- Scientific Commitee for Food) - und die Vereinigten Staaten auf das Gutachten der Lebens- und Arzneimittelbehörde (US Food and Drug Administration, FDA).

    Mit der Zulassung genehmigen die Behörden die Verwendung von speziellen kalorienfreien oder kalorienarmen Süßstoffen für eine Tafelsüße oder als Zusatz in einem Lebensmittel mit einer festgelegten, zugelassenen Höchstmenge. Die Zulassung muss vorliegen, bevor ein Süßstoff für die Nutzung in Speisen oder Getränken verkauft werden darf.

    Ein Stoff wird zugelassen, sofern seine Sicherheit überprüft wurde und sein technologischer Zweck notwendig erscheint. Dies ist gewährleistet, wenn die Behörden davon überzeugt sind, dass das Produkt sicher und für den Verbraucher von Nutzen ist. Die Behörden legen außerdem den ADI-Wert fest. Süßstoffe zählen heute zu den am besten untersuchten Lebensmittelzusatzstoffen.

    Zum Beispiel die Europäische Süßungsmittelrichtlinie. Diese Richtlinie wurde 1994 vom Europäischen Rat und Parlament verabschiedet und ist gültig in allen 25 Mitgliedstaaten der EU. Sie benennt die Süßstoffe, die in der EU zugelassen sind sowie die Nahrungsmittel, denen sie zugesetzt werden dürfen und die maximale Einsatzmenge. Um zugelassen zu werden, müssen Lebensmittelzusatzstoffe wie Süßstoffe den Nutzen nachweisen und sicher sein.